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   VGH Bayern, 15.12.1992 - 14 CS 92.3208   

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VGH Bayern, 15.12.1992 - 14 CS 92.3208 (https://dejure.org/1992,28120)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.12.1992 - 14 CS 92.3208 (https://dejure.org/1992,28120)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Dezember 1992 - 14 CS 92.3208 (https://dejure.org/1992,28120)
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Wird zitiert von ... (14)

  • VG Gießen, 01.02.2007 - 1 G 173/07

    Vorläufige Ablehnung des Baustoppantrages für den O2-Sendemast in Biebertal

    Die Kammer schließt sich damit der - soweit ersichtlich - einheitlichen obergerichtlichen Rechtsprechung an, die eine gebäudegleiche Wirkung erst bei einer größeren Höhe und einem gewichtigeren Durchmesser bejaht (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.02.1999 - 7 B 974/98 -, NVwZ-RR 1999, 714: Anlage von 40 m Höhe und 2, 5 x 2, 5 m Durchmesser; Beschluss vom 28.02.2001 - 7 B 214/01 -, BauR 2001, 1089: Durchmesser von 1, 6 m, der sich auf 0, 8 m verjüngt; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 25.08.2004 - 9 ME 206/04 -, NdsVBl 2004, 338 f.: Anlage von 40, 6 m Höhe und 1, 6 m Durchmesser am Mastfuß; Sächsisches OVG, Beschluss vom 17.12.1997, a.a.O.: Anlage von 30 m Höhe und 1 m Durchmesser am Mastfuß) und ansonsten insbesondere bei einem Durchmesser von weniger als 1 m verneint (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 06.12.2004, a.a.O.: Anlage von 9, 6 m Höhe; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.01.2004, a.a.O.: Anlage von 10 m Höhe, Bayerischer VGH, Beschluss vom 24.11.2004, - 20 CS 03.2646 -, juris: Anlage von 19, 5 m Höhe und 0, 5 m Durchmesser; Beschluss vom 15.12.1992 - 14 CS 92.3208 -, juris: für den Teil der Anlage mit einem Durchmesser unter 1, 10 m; Beschluss vom 13.03.1990, - 2 CS 90.532 -, Betonmast von 15 m Höhe und 0, 6 m Durchmesser).

    Ausgehend von der Höhe der Anlage von 12 m errechnet sich somit eine von dieser Außenkante aus zu messende Abstandsfläche von 4, 80 m. Der Ansicht der Antragstellerin, die an der Spitze des Mastes angebrachte Blitzschutzstange vergrößere die der Abstandsflächenberechnung zugrunde zu legende Höhe um weitere 0, 5 m, kann nicht gefolgt werden, da insoweit nur jene Teile der Anlage in die Berechnung einzubeziehen sind, die aufgrund ihrer Breite und Höhe gebäudegleiche Wirkung entfalten (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 15.12.1992, a.a.O.) Der danach einzuhaltende Abstand von 4, 80 m ist gewahrt.

  • VGH Bayern, 09.08.2007 - 25 B 05.1341
    Diesen Befund bestätigen auch die zahlreichen Rechtsprechungsbeispiele speziell zu Masten und ähnlichen Anlagen, die der Breite oder dem Durchmesser der Anlage zwar unisono eine entscheidungserhebliche Bedeutung für die Annahme einer gebäudegleichen Wirkung beimessen, allerdings, was das konkret erforderliche Mindestmaß betrifft, innerhalb einer gewis- 42 43 - 16 - sen Bandbreite streuen (BayVGH vom 13.3.1990 Az. 2 CS 90.532 ; vom 15.12.1992 Az. 14 CS 92.3208 ; vom 10.5.1993 Az. 26 CS 92.1538 ; vom 17.1.2002 Az. 14 ZB 01.3011 ; vgl. auch OVG NRW vom 10.2.1999 NVwZ-RR 1999, 714 ; vom 23.12.2004 Az. 10 A 2918/02 ; SächsOVG vom 17.12.1997 DÖV 1998, 431 ).
  • VGH Bayern, 23.08.2016 - 15 ZB 15.2668

    Erfolglose Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Mobilfunksendemast

    Dies wird in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs in der Regel bei einem Durchmesser von mehr als 1, 10 m angenommen (vgl. BayVGH, B.v. 14.12.1992 Az. 14 CS 92.3208; B.v. 16.7.2008 - 14 B 06.2506 - juris Rn. 18; B.v. 27.7.2010 - 15 CS 10.37 - juris Rn. 31; B.v. 14.6.2013 - 15 ZB 13.612 - NVwZ 2013, 1238 = juris Rn. 12).
  • VGH Hessen, 11.03.1993 - 3 TH 768/92

    Schädliche Umwelteinwirkungen eines Sendemastes des Mobilfunks und Richtfunks für

    Angesichts nicht gesicherter Erkenntnisse über die Wirkung elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder auf das biologische System lassen sich gesundheitliche Beeinträchtigungen auch bei einer Entfernung des Wohn- und Betriebsanwesens der Antragsteller von 90 m nicht ausschließen (vgl. für einen zulässigen Widerspruch bei 200 m Abstand vom Antennenträger, OVG Lüneburg, Beschluß vom 23.10.1992 - 1 M 3938/92 - ZUR 1993, 40 - L - zum anders gelagerten Sachverhalt einer sofort vollziehbaren Zustimmung vgl. z. B. OVG Lüneburg, Beschluß vom 02.12.1992 - 1 M 3997/92 - und BayVGH, Beschluß vom 15.12.1992 - 14 Cs 92.3208 -).
  • VGH Bayern, 27.07.2010 - 15 CS 10.37

    Nachbarklage; Mobilfunkmast (Betonschleudermast); Außenbereich; standortbezogener

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs, von der abzuweichen der Senat keinen Anlass sieht, gehen in der Regel von einem Betonschleudermast mit - wie hier - einem Durchmesser vom weniger als 1, 10 Meter keine gebäudegleichen Wirkungen aus (vgl. BayVGH vom 13.3.1990 Az. 2 CS 90.532; vom 14.12.1992 Az. 14 CS 92.3208, vom 16.07.2008 Az. 14 B 06.2506 ; a.A. z.B. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 5.11.2007 Az. 7 B 1339/07 : optisch bedrängende Auswirkungen auf die Nachbargrenze durch einen Mast einen Durchmesser am Fuß von 0, 987 Meter, vom 23.07.2008 Az. 10 A 2957/07 ).
  • VGH Bayern, 08.07.1997 - 14 B 93.3102

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Fernmeldedienstgebäudes mit Sendefunkanlage

    Ein Antrag der Kläger auf Aussetzung der Vollziehung hatte auch im Beschwerdeverfahren keinen Erfolg (Beschl. des BayVGH vom 15.12.1992 Az. 14 CS 92.3208).
  • VG Würzburg, 25.07.2013 - W 4 S 13.598

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Nachbarrechtsbehelf; Funkturm;

    Im Fall von Betonschleudermasten geht die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs davon aus, dass sie nur insoweit gem. Art. 6 Abs. 1 Satz 2 BayBO Abstandspflichten auslösen können, als sie einen Durchmesser von einer bestimmten Gewichtigkeit, nämlich von mindestens 1, 10 m haben (vgl. BayVGH, B.v. 14.6.2013 - 15 ZB 13.612 - B.v. 27.7.2010 - 15 CS 10.37 - B.v. 14.12.1992 - 14 CS 92.3208 - alle juris).
  • VGH Bayern, 16.07.2008 - 14 B 06.2506

    Mobilfunkanlage; Standortalternativen; Standortbezug; Rücksichtnahmegebot;

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (z.B. vom 14.12.1992 Az. 14 CS 92.3208).
  • VG Augsburg, 05.11.2009 - Au 5 K 08.572

    Nachbarklage; Mobilfunk; Genehmigungsfreiheit; Verfahrensfreiheit; Antennenhöhe;

    Bei einem Durchmesser des Masten von 1, 10 m hat Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs eine gebäudegleiche Wirkung verneint, dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (z. B. vom 14.12.1992 Az. 14 CS 92.3208; vom 13.3.1990 Az. 2 CS 90.532; in dieser Entscheidung hat der 2. Senat einem 15 m hohen Betonmast mit dem größten Durchmesser von 0, 60 m keine Wirkungen wie von einem Gebäude beigemessen).
  • VGH Bayern, 12.03.1999 - 2 ZB 98.3014

    Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung von Windkraftanlagen;

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  • VG Würzburg, 12.02.2008 - W 4 K 07.668

    Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung; Mobilfunkanlage; Funkmast; Container;

  • VG München, 21.04.2008 - M 8 K 07.3074

    Rechtswidrigkeit der Versagung der Baugenehmigung für einen Mobilfunkmast im

  • VG München, 31.01.2008 - M 11 K 07.3859

    Mobilfunkmast (35 m); Einfügen nach dem Maß der baulichen Nutzung (Höhe);

  • VG Augsburg, 23.04.2008 - Au 4 K 07.1499

    Errichtung eines Mobilfunkmastes aus Schleuderbeton mit 27,5 m Höhe; unbeplanter

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